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   BFH, 30.03.1979 - III R 104/75   

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https://dejure.org/1979,1014
BFH, 30.03.1979 - III R 104/75 (https://dejure.org/1979,1014)
BFH, Entscheidung vom 30.03.1979 - III R 104/75 (https://dejure.org/1979,1014)
BFH, Entscheidung vom 30. März 1979 - III R 104/75 (https://dejure.org/1979,1014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage - Bezeichnung des Investitionsvorhaben - Angabe der Investitionssumme - Investitionszulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1969) § 1 Abs. 1, § 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 127, 482
  • DB 1979, 1326
  • BStBl II 1979, 448
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.07.1976 - III R 158/73

    Ausschlußfrist - Investitionsvorhaben - Summe der Investitionskosten -

    Auszug aus BFH, 30.03.1979 - III R 104/75
    Die Angabe der Investitionssumme ist nicht erforderlich (Einschränkung des BFH-Urteils vom 16. Juli 1976 III R 158/73, BFHE 119, 543).

    b) Nach Ansicht der Klägerin erfordert ein wirksamer Investitionszulageantrag entgegen der Auffassung des Senats (Urteil vom 16. Juli 1976 III-R 158/73, BFHE 119, 543, BStBl II 1976, 757) nicht die Angabe der Gesamtkosten des Investitionsvorhabens.

    Der dem Revisionsverfahren beigetretene BdF vertritt die Ansicht, daß die Auslegung des § 3 Abs. 3 Satz 3 InvZulG 1969 durch den Senat in der Entscheidung III R 158/73 nicht Rechtens sei.

    Die Anwendung der Grundsätze der Entscheidung III R 158/73 allein bei der Investitionszulage nach § 1 InvZulG 1969 und das Festhalten an den bisherigen wesentlich strengeren Antragserfordernissen bei allen anderen Investitionszulagen hätte zu einer Ungleichbehandlung gleichgelagerter Fälle geführt, die mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zu vereinbaren gewesen sei.

    Der Anlaß für die Neuregelung sei nicht eine Änderung der Rechtsauffassung, sondern allein die bei Anwendung des BFH-Urteils III R 158/73 sich ergebende Unterschiedlichkeit der Antragsvoraussetzungen bei den einzelnen Investitionszulagen.

    Nach der Entscheidung III R 158/73 des erkennenden Senats muß dieser Antrag das Investitionsvorhaben, für das Investitionszulage begehrt wird, nach Art und Ort bezeichnen und zusätzlich die Summe der Investitionskosten aufführen.

    Der Senat verweist insoweit auf die Begründung seiner Entscheidung III R 158/73.

  • BFH, 23.02.1968 - VI R 260/67

    Mehraufwendungen durch Kraftfahrzeugbenutzung - Geh- und Stehbehinderte -

    Auszug aus BFH, 30.03.1979 - III R 104/75
    Das Gericht selbst kann keine allgemeinen Vereinfachungsregeln schaffen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 1968 VI R 260/67, BFHE 91, 535, BStBl II 1968, 408).
  • BFH, 17.03.1989 - III B 136/87

    Investitionszulage - Teilherstellungskosten - Noch nicht beendetes

    Sie begründet die Nichtzulassungsbeschwerde mit einer Abweichung der Entscheidung des FG von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. März 1979 III R 104/75 (BFHE 127, 482, BStBl II 1979, 448) und vom 10. April 1987 III R 104/82 (BFH/NV 1987, 601).

    Die Klägerin weist zu Recht darauf hin, daß diese Entscheidung durch das Urteil in BFHE 127, 482, BStBl II 1979, 448 überholt ist.

  • BFH, 20.03.1987 - III R 16/82

    Finanzverwaltungsbehörde - Bindung - Investitionszulage - Investitionsvorhaben -

    Er hat es im übrigen genügen lassen, daß in dem Zulageantrag das Investitionsvorhaben nach Art und Ort ausreichend bezeichnet ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Februar 1977 III R 90/76, BFHE 122, 207, BStBl II 1977, 782, und vom 30. März 1979 III R 104/75, BFHE 127, 482, BStBl II 1979, 448).
  • FG Thüringen, 27.08.1998 - II 198/97

    Formale Voraussetzungen des Antrags auf Gewährung von Investitionszulage

    Die Rechtsprechung (so z. B. Urteil des BFH vom 30. März 1979 - III R 104/75, BStBl 1979, 448 und Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 10. Juni 1998 - I 6/98), wonach die Angabe der wirklichen Investitionssumme (Bemessungsgrundlage) nicht erforderlich ist, sondern später ergänzt werden kann, ist nach Auffassung des hier entscheidenden Senats auf die konkrete gesetzliche Regelung des Investitionszulagengesetzes 1993 deshalb nicht mehr anwendbar; sie erging zu einer anderen gesetzlichen Regelung.
  • FG Thüringen, 15.11.1995 - I 135/95

    Anspruch auf Gewährung von Investitionszulage für Ladeneinrichtungen;

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  • BFH, 11.10.1979 - IV R 65/78

    Antrag auf Feststellung eines höheren Teilwertes - Ausschlußfrist - Bestimmtheit

    Entsprechend dieser jetzt gesetzlich festgelegten Mindestvoraussetzungen für einen wirksamen Antrag fordert der III. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem Urteil vom 30. März 1979 III R 104/75 (BFHE 127, 482, BStBl II 1979, 448) - im Gegensatz zum Urteil III R 158/73, das auf der Grundlage der früheren Rechtslage ergangen war - zwar keine Benennung der Investitionssumme mehr; er hält aber daran fest, daß das Investitionsvorhaben nach Art und Ort bezeichnet werden muß.
  • FG Thüringen, 29.01.1996 - I 117/95

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrags auf Investitionszulage;

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  • FG Thüringen, 27.11.2002 - I 898/00

    Hinreichende Bezeichnung der einzelnen Bestandteile einer Ladeneinrichtung in

    Der BFH hat die betreffenden Entscheidungen (BFH-Urteile vom 30. März 1979 III R 104/75, BStBl II 1979, 448, und vom 10. April 1987 III R 104/82, BFH/NV 1987, 601) ausdrücklich darauf gestützt, dass der Gesetzgeber auch bei der späteren Verlängerung der Antragsfrist von drei auf neun Monate (Art. 1 Nr. 6 Buchst. a des Gesetzes zur Änderung des InvZulG und anderer Gesetze, BStBl I 1978, 427 - 430 -) keine Angabe der Bemessungsgrundlage gefordert habe.
  • BFH, 10.04.1987 - III R 104/82

    Frist für die Beantragung einer Investitionszulage

    Der Senat hat zur sog. Regionalzulage gemäß § 1 InvZulG 1969 - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsansicht - entschieden, daß im Antrag auf Gewährung der Zulage die Angabe der Investitionssumme nicht erforderlich ist (Urteil vom 30. März 1979 III R 104/75, BFHE 127, 482, BStBl II 1979, 448).
  • FG Thüringen, 10.06.1998 - I 6/98

    Hinreichende Bezeichnung förderfähiger Güter bei Antrag auf Investitionszulage;

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  • FG Thüringen, 16.04.1997 - III 194/96

    Versäumung der Antragsfrist für Investitionszulagen bei Unvollständigkeit des

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